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   BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07   

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https://dejure.org/2009,5316
BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07 (https://dejure.org/2009,5316)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2009 - IX R 98/07 (https://dejure.org/2009,5316)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - IX R 98/07 (https://dejure.org/2009,5316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des Veräußerungspreises i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG bei Freistellung des ausscheidenden Gesellschafters von der Einlageverpflichtung; Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG auf Veräußerungsverluste

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40c; ; EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 17; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des Veräußerungspreises im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG bei Freistellung des ausscheidenden Gesellschafters von der Haftung für die noch ausstehenden Einlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 2002 § 17, EStG 2002 § 3c Abs 2 S 1, EStG 2002 § 3 Nr 40 Buchst c, GG Art 3
    Halbabzugsverbot; Veräußerungsverlust; Verfassung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 2002 § 17, EStG 2002 § 3c Abs 2 S 1, EStG 2002 § 3 Nr 40 Buchst c, GG Art 3
    Halbabzugsverbot; Veräußerungsverlust; Verfassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1248
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1239 veröffentlichten Urteil, nach Wortlaut und Gesetzesbegründung beziehe sich § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht auf Veräußerungsverluste.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

    Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, es sei beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 98/07 dazu ein Revisionsverfahren anhängig.

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des FG Düsseldorf im Urteil vom 10. Mai 2007 11 K 2363/05 E, EFG 2007, 1239, Rev. IX R 98/07).

  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 1058/07

    § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist bei Aufgabeverlusten und

    In der weiteren Argumentation zitiert der Kläger weitgehend die vom Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (11 K 2363/05 E Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1239, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: IX R 98/07) aufgestellten Argumente.

    Der Berichterstatter bat wiederholt um Zustimmung zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens im Hinblick auf die beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 98/07 gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2007 anhängige Revision zu genau der hier maßgeblichen Rechtsfrage.

  • BFH, 20.07.2018 - IX R 31/17

    Ablösezahlung für Besserungsscheine als unselbständiger Bestandteil des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zählt zum Veräußerungspreis alles, was der Veräußerer als Gegenleistung für die Anteilsübertragung erhalten hat (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 29. Mai 2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9: auch Zahlungen Dritter, die nicht auf Veranlassung des Erwerbers erfolgen; vom 20. Januar 2009 IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248 zur Freistellung von Einlageverpflichtung; vom 11. April 2017 IX R 46/15, BFH/NV 2017, 1030).
  • BFH, 29.05.2009 - IX B 23/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Rückwirkung der Genehmigung eines

    Zudem fehlt der Vortrag, weshalb eine entsprechende Gehörsrüge in der mündlichen Verhandlung nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179) und insbesondere weshalb nicht --wegen der vom FG eingebrachten neuen Rechtsauffassung-- von den rechtskundigen Prozessvertretern der Klägerin eine Unterbrechung der mündlichen Verhandlung oder eine Vertagung mit Schriftsatznachlass geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 98/07, noch nicht veröffentlicht).
  • FG München, 29.07.2010 - 15 K 3156/08

    Halbeinkünfteverfahren bei Personengesellschaften - Halbabzugsverbot

    Das Einspruchsverfahren könne bis zur Entscheidung des BFH (Az. IX R 98/07) über die Revision gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf (Urteil vom 10.5.2007 Az. 11 K 2363/05 E) ruhen.
  • BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09

    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche

    Demgemäß ist auch nicht darauf einzugehen, dass nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist die Revisionsentscheidung zum Urteil des FG Düsseldorf (in EFG 2007, 1239) veröffentlicht worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2009 IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248) und der BFH die Klage abgewiesen hat, ohne auf die Frage der Geltung des § 3c Abs. 2 EStG für Veräußerungsverluste gemäß § 17 EStG einzugehen.
  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

    Auch aus der Systematik des Einkommensteuergesetzes lässt sich kein Anspruch des betroffenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft herleiten, Veräußerungsverluste im Sinne des § 17 EStG uneingeschränkt abziehen zu können (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.06.2007 VIII R 69/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 551, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 2 BvR 2221/07; FG Köln, Urteil vom 25.06.2009 10 K 456/06, EFG 2009, 1744; a. A. FG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2007 11 K 2363/05 E, EFG 2007, 1239; nachgehend BFH-Urteil vom 20.01.2009 IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2084/07

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots

    Der BFH konnte in seinem Urteil vom 20.01.2009 - IX R 98/07 die Frage, ob der Veräußerungsverlust nach dieser Vorschrift nur zur Hälfte anzuerkennen ist, dahin stehen lassen (die Vorinstanz FG Düsseldorf Urteil vom 10.05.2007 - 11 K 2363/05 E, EFG 2007, 1239 hatte das Halbabzugsverbot im Wege verfassungskonformer Auslegung für Aufgabe- und Veräußerungsverluste für nicht anwendbar erachtet).
  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

    Der BFH habe es im Revisionsurteil vom 20. Januar 2009 (IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248) vielmehr ausdrücklich offen gelassen, ob der Veräußerungsverlust nach § 3 c Abs. 2 EStG gegebenenfalls zu halbieren wäre.
  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11

    Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem

    Nachdem das Einspruchsverfahren zunächst wegen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision IX R 98/07 geruht hatte, wurde der Einspruch mit Entscheidung vom ... 2010 zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 K 4581/07

    Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung

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